An die Stelle der bestehenden Wärmeschutzverordnung und der Heizanlagenverordnung trat am 01.02.2002 die neue Energieeinsparverordnung. Die EnEV begrenzt nicht mehr nur den Jahres-Heizwärmebedarf, sondern den Jahres-Heizenergiebedarf, der unter anderem die Wärmeverluste des Heizsystems und die Aufwendung für den Warmwasserbedarf mit einschließt. Die EnEV stellt nicht nur Anforderungen an den Wärmebedarf, sondern verknüpft Gebäude- und Anlagentechnik und eröffnet dadurch Spielräume, mit welchen Maßnahmen der geforderte Standard erreicht wird. Die Vorgaben dieser neuen und verschärften Vorschriften können den Energiebedarf künftiger Neubauten um 25 bis 30 % senken. Die geringen Mehrkosten beim Bau werden durch die Einsparungen beim Verbrauch schnell aufgefangen.

