Grundversorger
Grundversorger

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten.

Die Stadtwerke Heidenheim AG ist Grundversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Gas im Netzgebiet Heidenheim.

Aufgrund gesetzlicher Verpflichtung geben wir bekannt, dass bis auf weiteres im Rahmen der Grundversorgung für Ihre Gasversorgung

  • die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV)
  • die Ergänzende Bestimmungen zu der AVBGasV (inkl. Anlage)

als Allgemeine Bedingungen für die Versorgung in Niederdruck sowie

  • die jeweils gültigen Allgemeine Tarifpreise für die Versorgung mit Erdgas

als Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederdruck weiterhin gelten.

Die Allgemeine Tarifpreise für die Versorgung mit Erdgas gelten bis auf weiteres auch für eine eventuelle Ersatzversorgung.

Wir weisen darauf hin, dass sich hierdurch für Ihre Erdgasversorgung sowie der jeweils gültigen Preise keine Änderung ergibt. Wir erfüllen mit dieser Mitteilung lediglich eine gesetzliche Vorgabe, die im Wesentlichen einen Übergang von dem Begriff der allgemeinen Versorgungspflicht zum Begriff Grundversorgung darstellt.