Grundversorger
Grundversorger

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten.

Die Stadtwerke Heidenheim AG ist Grundversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität im Netzgebiet Heidenheim.

Aufgrund gesetzlicher Verpflichtung geben wir bekannt, dass bis auf weiteres im Rahmen der Grundversorgung für Ihre Stromversorgung

  • die Verordnungüber Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)
  • die Allgemeine Tarife der Stadtwerke Heidenheim AG für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz

als Allgemeine Bedingungen für die Versorgung in Niederspannung

sowie

  • das jeweils gültige Preisblatt für den Allgemeinen Tarif (Strom)

als Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung weiterhin gelten.

Die Allgemeinen Stromtarife gelten bis auf weiteres auch für eine eventuelle Ersatzversorgung.

Wir weisen darauf hin, dass sich hierdurch für Ihre Stromversorgung sowie der jeweils gültigen Preise keine Änderung ergibt. Wir erfüllen mit dieser Mitteilung lediglich eine gesetzliche Vorgabe, die im Wesentlichen einen Übergang von dem Begriff der allgemeinen Versorgungspflicht zum Begriff Grundversorgung darstellt.