Für die Auszahlung Ihrer THG-Prämie fordert der Gesetzgeber von uns als Nachweis ein Foto der Vorderseite des Fahrzeugscheines. Mit diesem können wir die komplette Abwicklung für Sie übernehmen. Sie erhalten Rückmeldung nach Prüfung durch das Umweltbundesamt. Bitte achten Sie hierbei auf eine gute Lesbarkeit des Fahrzeugscheins.
Wurde für das Fahrzeug im selben Kalenderjahr bereits eine Bescheinigung für die THG-Quote ausgestellt, sei es durch den E-Mobilisten oder einen früheren Halter, hat der E-Mobilist keinen Anspruch auf die Gutschrift.