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Fragen & Antworten

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Hier finden Sie Ihre Antworten...

Was ist eine HellensteinCard und welche Vorteile habe ich?

Die HellensteinCard ist eine Kundenkarte der Stadtwerke Heidenheim AG - Unternehmensgruppe (im Folgenden SWH genannt) mit der Sie in den Genuss zahlreicher Zusatzleistungen und Vergünstigungen kommen. Die exklusiven Vorteile erhalten Sie auf ausgewählte Energiesparprodukte der SWH, in unserem Freizeit- und Wellnessbad HellensteinBad aquarena sowie auf Freizeitangebote in der Region Heidenheim.

Wer bekommt eine HellensteinCard?

Wenn Sie mindestens einen Energieliefervertrag Strom, Erdgas oder Wärme (Fernwärme, Wärme-Contracting, Elektro-Speicherheizung, Wärmepumpe) mit einem Unternehmen der SWH abgeschlossen haben, können Sie eine HellensteinCard beantragen.

Ist die Beantragung der HellensteinCard kostenpflichtig?

Nein. Der Erstantrag der HellensteinCard ist für Kunden der SWH kostenfrei.

Wie kann ich meine HellensteinCard beantragen?

Die Antragstellung ist ganz einfach. Unter der Rubrik "Service" finden Sie das Antragsformular zur HellensteinCard. Füllen Sie den Antrag aus und senden es unterschrieben an die SWH per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zu.

Natürlich können Sie das Antragsformular gemeinsam mit einem unserer Mitarbeiter aus dem Kundencentrum in der Meeboldstraße 1, 89522 Heidenheim oder im HellensteinBad aquarena in der Friedrich-Pfenning-Str. 24, 89518 Heidenheim ausfüllen und gleich abgeben.

Wann erhalte ich meine persönliche HellensteinCard?

Nach Eingang des Antrags zur HellensteinCard wird die SWH Ihren Antrag prüfen. Ist der Antrag vollständig ausgefüllt und sind die Voraussetzungen zum Erhalt der HellensteinCard erfüllt, erhalten Sie Ihre persönliche Karte auf dem Postweg zugestellt.

Was passiert, bei Kündigung eines Energieliefervertrags?

Wird ein Energieliefervertrag mit einem Unternehmen der SWH gekündigt, wird durch die SWH geprüft, ob die Voraussetzungen für die weitere Nutzung der HellensteinCard noch bestehen.

Die HellensteinCard verliert ihre Gültigkeit und wird durch die SWH gesperrt, wenn kein Vertragsverhältnis zur Belieferung mit Energie mit einem Unternehmen der SWH besteht. Die HellensteinCard ist Eigentum der SWH und ist mit Wirksamwerden der Kündigung an die SWH zurück zu geben.

Kann ich meine HellenteinCard von anderen Personen mit genutzt werden?

Die HellensteinCard ist nicht übertragbar und darf nur vom Karteninhaber genutzt werden.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine weitere Person, die in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebt, für die Mitnutzung Ihrer HellensteinCard zu benennen. Die Benennung können Sie auf dem Antragsformular vornehmen.

Wie verhalte ich mich bei Verlust oder Beschädigung der HellensteinCard?

Kommt Ihre HellensteinCard durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden oder ist Ihre Karte durch Beschädigung unbrauchbar, so ist dies der SWH schriftlich zu melden, um den Missbrauch Ihrer Karte zu verhindern. Dazu füllen Sie einfach unter der Rubrik "Service" das Verlustmeldeformular aus und senden dieses an die SWH. Selbstverständlich erhalten Sie dieses Formular auch in unserem Kundencentrum oder an der Kasse im HellensteinBad aquarena. Nach Eingang der Verlustmeldung wird Ihre HellensteinCard unverzüglich gesperrt. Durch die Sperrung der Karte, ist ihr Einsatz nicht mehr möglich.

Kann ich eine neue HellensteinCard beantragen?

Gemeinsam mit der Verlustmeldung haben Sie die Möglichkeit eine neue HellensteinCard zu beantragen. Für einen Neuantrag wird die SWH eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7 Euro inkl. MwSt. erheben.

Kann ich eine Namensänderung vornehmen?

Ändert sich Ihr Name oder der Ihres Mitnutzers, haben Sie die Möglichkeit, dies der SWH schriftlich zu melden. Dazu füllen Sie einfach unter der Rubrik "Service" das Namensänderungsformular aus und senden dieses an die SWH. Selbstverständlich erhalten Sie dieses Formular auch in unserem Kundencentrum der SWH oder an der Kasse im HellensteinBad aquarena. Für den Neuantrag wird die SWH eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7 Euro inkl. MwSt. erheben.

Was ist, wenn der Mitnutzer wechselt?

Ändert sich der Mitnutzer der HellensteinCard, haben Sie die Möglichkeit, dies der SWH schriftlich zu melden. Dazu füllen Sei einfach unter der Rubrik "Service" das Namensänderungsformular aus und senden dieses an die SWH. Selbstverständlich erhalten Sie dieses Formular auch in unserem Kundencentrum der SWH oder an der Kasse im HellensteinBad aquarena. Für den Neuantrag wird die SWH eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7 Euro inkl. MwSt. erheben.

Was passiert beim Umzug?

Bleiben Sie auch nach Ihrem Umzug Energiekunde der Stadtwerke Heidenheim AG - Unternehmensgruppe können Sie selbstverständlich Ihre HellensteinCard weiterhin nutzen.

Wo erhalte ich nähere Informationen zu den Leistungen und finanziellen Vorteilen der HellensteinCard?

Informationen rund um die HellensteinCard sowie zu den aktuell gültigen Zusatzleistungen und Vergünstigungen, erhalten Sie unter der Rubrik "Vorteile" oder auch im Kundencentrum der SWH sowie im HellensteinBad aquarena.

Ansprechpartner:

Kundencentrum, Ihr kompetenter Ansprechpartner in den Bereichen Grund- und Ersatzversorgung Gas, HellensteinCard, HellensteinGas, HellensteinGas bio, HellensteinGas paket, Grund- und Ersatzversorgung Strom, HellensteinStrom, HellensteinStrom aqua, HellensteinStrom öko und Trinkwasser

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