Die Stadtwerke Heidenheim AG beliefert im Netzgebiet Heidenheim die meisten Haushaltskunden mit Strom. Zum 1. Juli 2024 wurde die Stadtwerke Heidenheim AG gemäß § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) deshalb erneut als Grundversorger für die Konzessionsgebiete Heidenheim Stadtgebiet, Heidenheim Großkuchen und Heidenheim Oggenhausen festgestellt.
Die Stadtwerke Heidenheim AG stellt zu der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und der Niederanschlussverordnung (NAV), beide in der jeweils gültigen Fassung, aus ihrem Versorgungsnetz Strom zu den nachfolgenden Tarifen zur Verfügung.
Nähere Informationen zu den gesetzlichen Umlagen erhalten Sie unter www.netztransparenz.de und zu den Netzentgelten unter www.hellenstein-energie-logistik.de.
Informationen und Preisblatt – Allgemeine Tarifpreise für die Versorgung mit Strom (Grundversorgung und Ersatzversorgung)
- Preisblatt Grundversorgung Gewerbekunden (gültig ab 01.01.2024)
- Preisblatt Ersatzversorgung Gewerbekunden (gültig ab 01.01.2024)
- Allgemeine Tarifpreise für die Versorgung von Gewerbe- und Industriekunden mit registrierender Leistungsmessung im Niederspannungsnetz mit Strom (gültig ab 15.03.2023)
- Informationsfaltblatt zur neuen Staatsquote