An alle grundversorgten Stromkunden Haushalt & Gewerbe
Der Strompreis setzt sich im Wesentlichen aus den drei Bestandteilen „Staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen“, den staatlich regulierten „Netzentgelten“ und dem „Energiepreisanteil“ zusammen, die sich zum Jahreswechsel unterschiedlich entwickeln.
Steuern, Abgaben und Umlagen (Staatslast) verändern sich zum Jahreswechsel um insgesamt netto +0,295 Cent/kWh.
Die staatlich regulierten Netzentgelte, inklusive Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb, sind regional sehr unterschiedlich. Für das Jahr 2026 hat die Bundesregierung beschlossen, einen Bundeszuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden EUR bereitzustellen, um die Übertragungsnetzentgelte der vier großen Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland zu senken. Hierdurch sinken die Stromnetzentgelte für 2026 im Durchschnitt um netto etwa -1,20 Cent/kWh bis -2,00 Cent/kWh, wenn auch weiterhin mit deutlichen regionalen Unterschieden. Die Netzentgelte vor Ort sinken im neuen Jahr um netto -1,99 Cent/kWh.
Eine eintretende Marktstabilität sorgt darüber hinaus für moderat sinkende Strom-Großhandelspreise für das Lieferjahr 2026 von netto rund -0,005 Cent/kWh.
Im Ergebnis sinkt der Strompreis zum 01.01.2026 um netto -1,70 Cent/kWh (brutto -2,02 Cent/kWh). Für einen durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Stromverbrauch von 3.000 kWh/Jahr liegt die Senkung bei brutto 60,69 EUR/Jahr. Die neuen Tarife können dem Preisblatt, gültig ab 01.01.2016 entnommen werden.
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