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Mitarbeiter Stadtwerke Heidenheim AG Mitarbeiter Stadtwerke Heidenheim AG

Grund- und Ersatzversorgung

Die Stadtwerke Heidenheim AG ist gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Grundversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität im Netzgebiet Heidenheim.

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Zum 01. Juli 2024 wurde die Hellenstein-Energie-Logistik GmbH für die Konzessionsgebiete Heidenheim Stadtgebiet, Heidenheim Großkuchen und Heidenheim Oggenhausen erneut als Grundversorger festgestellt.

Die Stadtwerke Heidenheim AG stellt zu der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und der Niederanschlussverordnung (NAV), beide in der jeweils gültigen Fassung, aus ihrem Versorgungsnetz Strom zu den nachfolgenden Tarifen zur Verfügung.

Nähere Informationen zu den gesetzlichen Umlagen erhalten Sie unter www.netztransparenz.de und zu den Netzentgelten unter www.hellenstein-energie-logistik.de

Informationen und Preisblatt – Allgemeine Tarifpreise für die Versorgung mit Strom (Grundversorgung und Ersatzversorgung)

Ansprechpartner

Kundencentrum
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Tel.: 07321.328-180
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