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Energieausweis

Sei helle...

Hellenstein
Energieausweis

 

Kennen Sie den Bedarf Ihres Autos auf 100 km? Und wie sieht es mit dem Bedarf Ihrer Immobilie in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr aus?

Wir erstellen für unsere Kunden kostengünstig Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude auf Grundlage des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Wohngebäude sind Gebäude, „die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie ähnliche Einrichtungen“ und „Nichtwohngebäude“ sind alle restlichen Gebäude.

Comic Energieausweis

Das Gebäudeenergiegesetz - zuvor galt die Energieeinsparverordnung (EnEV) - regelt die Energieausweispflicht für Immobilien in Deutschland.

Der Ausweis stuft ein Gebäude nach seinem Energiebedarf bzw. seiner Energieeffizienz ein.

Der Eigentümer muss den Energieausweis dem potentiellen Mieter oder Käufer auf Nachfrage vorlegen, z. B. bei Wohnungsbesichtigungen.

Auch für Hausbesitzer ist der Energieausweis eine wichtige Orientierungshilfe und ein guter Wegweiser in der Modernisierung seines Gebäudes. Wer energetisch saniert, steigert nicht nur den Wert seines Gebäudes, sondern macht es auch fit für die Zukunft.

Für den wirksamen Klima- und Umweltschutz hat die Nutzung der Energiesparpotenziale im Gebäudebestand entscheidende Bedeutung.

Zwei verschiedene Arten des Energieausweises lassen Ihnen innerhalb der gesetzlichen Vorgaben die Wahl:

Der Verbrauchsausweis legt den gemessenen Energieverbrauch der letzten drei Jahre zu Grunde. Aber Vorsicht: Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen.

Der aufwändigere und genauere Bedarfsausweis wird hingegen auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs erstellt.

Für Wohngebäude mit max. 4 Wohneinheiten mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 muss ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Ausnahmen gelten dabei für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.

Für Neubauten ist ebenfalls der Bedarfsausweis Pflicht.

Für bestehende Gebäude, die nach 1977 gebaut wurden, kann zwischen beiden Ausweisarten gewählt werden.

Auch für Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Energiebedarf oder -verbrauch als Basis des Energieausweises.

  Bedarfsausweis Verbrauchsausweis
Wohngebäude mit Bauantrag vor 01.11.1977    
Wohngebäude mit Bauantrag nach 01.11.1977    
Nichtwohngebäude    
Neubau    

  • Sie erkennen die energetische Qualität Ihres Gebäudes einfach und auf einen Blick.
  • Sie erhalten wertvolle Sanierungs- und Modernisierungsvorschläge.
  • Sie können die Energiekosten zuverlässig abschätzen und durch geeignete Maßnahmen senken.
  • Sie können den Energieverbrauch Ihres Gebäudes mit den Daten anderer Immobilien vergleichen.
  • Sie entlasten die Umwelt durch die Umsetzung der Vorschläge, die der Energieausweis Ihnen bietet.
  • Auch nach der Übergabe des Energieausweises bietet wir Ihnen weiterführende Hilfestellungen und fertige, praktikable Lösungen an.


Bei uns profitieren die hellsten Köpfe Deutschlands von den attraktiven Vorteilen von unserem Energieausweis. Sind auch Sie helle? – Dann kommen Sie einfach auf uns zu oder lassen uns direkt die ausgefüllten Auftragsunterlagen zukommen. Wir freuen uns auf Sie!

Weitere Produktinformationen

Ansprechpartner

Simon Protzner - Technischer Vertrieb
Simon Protzner

Tel.: 07321.328-379
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