Grund- und Ersatzversorgung
Grund- und Ersatzversorger
Die Stadtwerke Heidenheim AG ist gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Grundversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Gas im Netzgebiet Heidenheim.
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtung geben wir bekannt, dass bis auf weiteres im Rahmen der Grundversorgung für Ihre Gasversorgung
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV)
- die Allgemeinen Tarife der Stadtwerke Heidenheim AG für die Versorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz
als Allgemeine Bedingungen für die Versorgung in Niederdruck sowie
- das jeweils gültige Preisblatt für den Allgemeinen Tarif (Gas)
als Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederdruck weiterhin gelten.
Wir weisen darauf hin, dass sich hierdurch für Ihre Gasversorgung sowie der jeweils gültigen Preise keine Änderung ergibt. Wir erfüllen mit dieser Mitteilung lediglich eine gesetzliche Vorgabe, die im Wesentlichen einen Übergang von dem Begriff der allgemeinen Versorgungspflicht zum Begriff Grundversorgung darstellt.
Informationen und Preisblatt – Allgemeine Tarifpreise für die Versorgung mit Gas (Grundversorgung und Ersatzversorgung)
Preisblatt Grundversorgung von Gewerbekunden Preisblatt Ersatzversorgung von Gewerbekunden Allgemeine Tarifpreise für die Versorgung von Gewerbe- und Industriekunden mit registrierender Leistungsmessung im Niederdrucknetz mit Gas Preisblatt Grundversorgung von Gewerbekunden Stadtwerke Heidenheim regio GmbH Preisblatt Ersatzversorgung von Gewerbekunden Stadtwerke Heidenheim regio GmbH Allgemeine Tarifpreise für die Versorgung von Gewerbe- und Industriekunden mit registrierender Leistungsmessung im Niederdrucknetz mit Erdgas der Stadtwerke Heidenheim regio GmbH Mitteilung zu Ihrer Gasversorgung - Stadtwerke Heidenheim regio GmbH Mitteilung zu Ihrer Gasversorgung Informationsfaltblatt zur neuen Staatsquote
(gültig ab 01.01.2023)
(gültig ab 01.01.2023)
(gültig ab 01.10.2022)
(gültig ab 01.01.2023)
(gültig ab 01.01.2023)
(gültig ab 01.10.2022)
(gültig ab 01.01.2023)
(gültig ab 01.01.2023)
(gültig ab 01.01.2023)