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HellensteinStrom aqua  - Familie Wasserfall Landschaft HellensteinStrom aqua  - Familie Wasserfall Landschaft

Sei helle...

HellensteinStrom aqua

 

  • Strom aus 100 Prozent regenerativer Wasserkraft - bilanziell zugeordnet und nachgewiesen
  • Aus Wasserkraftwerken und im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes verzeichnet
  • Inkl. HellensteinCard – unsere Kundenkarte mit exklusiven Vorteilen
  • Erstvertragslaufzeit: 12 Monate
  • Kündigungsfrist: ein Monat zum Ende der Erstvertragslaufzeit
  • Ohne Kündigung automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat

Mit HellensteinStrom aqua beziehen Sie Strom aus 100 Prozent regenerativer Wasserkraft - bilanziell zugeordnet und nachgewiesen. Die Strommengen werden durch Herkunftsnachweise dokumentiert und im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes erfasst.

HellensteinStrom aqua basiert vollständig auf Strom aus Wasserkraftwerken. Offizielle Herkunftsnachweise stellen sicher, dass die entsprechende Strommenge in das europäische Stromnetz eingespeist wurde und nicht mehrfach vermarktet wird.

Das Label „ÖKOSTROM“ bestätigt die Einhaltung der zugrunde liegenden Zertifizierungskriterien. Dazu gehört unter anderem, dass die Betreiber der Wasserkraftwerke keine Verbindung zu Atom- oder Kohlekraftwerken besitzen.

Unsere Kunden profitieren von den attraktiven Vorteilen unseres HellensteinStrom aqua. Sind auch Sie helle? – Dann wechseln Sie ganz einfach noch heute. Wir freuen uns auf Sie!

Die Stadtwerke Heidenheim AG engagiert sich aktiv für den Ausbau der erneuerbare Energien.

Siegel Ökostrom

Ökostrom – 100% Strom aus europäischen erneuerbaren Energieanlagen, belegt durch Herkunftsnachweise. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ.

FAQ

Ökostrom ist Strom aus erneuerbaren Energien. Dazu zählen Energiequellen wie Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie. Herkunftsnachweise belegen, aus welcher Anlage und aus welcher erneuerbaren Energiequelle eine entsprechende Strommenge stammt. Entscheiden sich Verbraucher:innen für einen Ökostromtarif, muss der Energieversorger für die gelieferte Strommenge entsprechende Herkunftsnachweise einsetzen. (Quelle: Umweltbundesamt) 

Ein Herkunftsnachweis (HKN) ist ein elektronisches Dokument, das bescheinigt, aus welcher Anlage und welcher erneuerbaren Energiequelle eine bestimmte Strommenge erzeugt und in das Stromnetz eingespeist wurde. Der HKN sorgt dafür, dass diese Strommenge mit diesen Eigenschaften nur einmal verkauft werden kann. Hierfür werden die HKN im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet. (Quelle: Umweltbundesamt)