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Gasspeicher der Stadtwerke Heidenheim AG Gasspeicher der Stadtwerke Heidenheim AG

Grund- und Ersatzversorgung

Die Stadtwerke Heidenheim AG ist gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Grundversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Gas im Netzgebiet Heidenheim.

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Zum 01. Juli 2024 wurden die Hellenstein-Energie-Logistik GmbH für das Konzessionsgebiet Heidenheim sowie die Stadtwerke Heidenheim regio GmbH für die Konzessionsgebiete Königsbronn, Nattheim und Steinheim erneut als Grundversorger festgestellt.

Die Stadtwerke Heidenheim AG und die Stadtwerke regio GmbH stellen zu der Gasgrundversorgungsverordnung und der Niederdruckanschlussverordnung, beide in der jeweils gültigen Fassung, aus ihrem Versorgungsnetz Gas zu den nachfolgenden Tarifen zur Verfügung.

Nähere Informationen zu den Netzentgelten erhalten Sie unter www.hellenstein-energie-logistik.de Link sowie unter www.stadtwerke-heidenheim-regio.de Link.

Informationen und Preisblatt – Allgemeine Tarifpreise für die Versorgung mit Gas (Grundversorgung und Ersatzversorgung)

Ansprechpartner

Kundencentrum
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Tel.: 07321.328-180
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