Treiben Sie mit der Stadtwerke Heidenheim AG – Unternehmensgruppe die Elektromobilität aktiv voran. Als Halter eines reinen Elektrofahrzeugs können Sie die gesetzlich vorgesehene THG-Quote für Ihr Fahrzeug nutzen. Im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote können Sie die Ihrem Elektrofahrzeug zugeordnete THG-Quote vermarkten lassen und sich eine Prämie sichern. Die Stadtwerke Heidenheim AG – Unternehmensgruppe unterstützt Sie dabei.
Schritt für Schritt zu Ihrer Prämie
- Füllen Sie das nachfolgende Online-Formular aus, laden Sie eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins hoch und senden den Antrag ab
- Wir bündeln die eingehenden Anträge und reichen sie beim Umweltbundesamt ein
- Das Umweltbundesamt prüft die Angaben und bestätigt die THG-Quote
- Anschließend zahlen wir die Prämie an Sie aus
FAQ zur THG-Quote
Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) ist ein gesetzliches Instrument zur Minderung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor.
Halter von reinen Batterieelektrofahrzeugen können die für ihr Fahrzeug anrechenbare Strommenge zur THG-Quotenvermarktung übertragen. Die daraus entstehende THG-Quote wird von uns vermarktet. Dafür erhalten Sie die THG-Prämie.
Wir bündeln THG-Quoten von Elektrofahrzeugen. Hierdurch entstehen beim Verkauf an quotenpflichtige Mineralölunternehmen bessere Konditionen, von denen Sie profitieren. Der Vorteil für Sie: Als Halter eines reinen, in Deutschland zugelassenen Elektrofahrzeugs übertragen Sie die THG-Quote Ihres E-Fahrzeugs einmalig für ein Kalenderjahr an die Stadtwerke Heidenheim AG – Unternehmensgruppe (eine doppelte Vermarktung ist demnach ausgeschlossen). Im Anschluss lehnen Sie sich entspannt zurück, denn wir übernehmen alles Weitere für Sie: Wir lassen die THG-Quote beim Umweltbundesamt anerkennen und nach dem Verkauf der THG-Quote erhalten Sie von uns automatisch eine pauschale Prämie ausbezahlt.
Grundsätzlich kann jeder Halter eines in Deutschland zugelassenen, reinen Batterieelektrofahrzeugs (BEV) die THG-Prämie beantragen.
Entscheidend ist die Angabe der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Hybrid-, Plug-in-Hybrid-, Erdgas-, Wasserstoff- sowie reine Verbrennerfahrzeuge sind nicht für die THG-Prämie berechtigt.
Ja. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie als Halter im Fahrzeugschein eingetragen sind bzw. über die erforderlichen Rechte zur Vermarktung der THG-Quote verfügen.
Nein. Die THG-Prämie eines Fahrzeuges kann pro Jahr nur einmal beantragt werden.
Für das laufende Quotenjahr gilt die jeweilige Frist bis zum 31. Oktober. Alle nach Ablauf der jeweiligen Frist eingereichten Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Höhe der Prämienauszahlung kann sich von Jahr zu Jahr ändern und ist außerdem von der Fahrzeugklasse bzw. dem jeweiligen Vermarktungsmodell abhängig. Die aktuell für Ihr Fahrzeug angebotene Prämie wird Ihnen im Rahmen der Beantragung im Online-Formular angezeigt.
Die Auszahlung hängt von der Zertifizierung des Antrages durch das Umweltbundesamt ab. Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit beim Umweltbundesamt mehrere Monate.
Nach erfolgreicher Bestätigung erfolgt die Auszahlung innerhalb von 3 Wochen auf das von Ihnen angegebene Bankkonto.
Für die Beantragung der THG-Prämie fallen keine Gebühren oder Kosten für Sie an.