Zum Seiteninhalt springen

Suche

Sei helle...

Hellenstein
Energieausweis

 

Kennen Sie den Verbrauch Ihres Autos auf 100 Kilometer? Kennen Sie auch die energetischen Kennwerte Ihrer Immobilie in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr?

Wir erstellen für unsere Kunden Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude nach den Vorgaben des geltenden Gebäudemodernisierungsgesetzes – kurz GModG.

Ein Energieausweis informiert über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und ermöglicht einen überschlägigen Vergleich mit anderen Gebäuden. Je nach Gebäude und Anlass wird der Ausweis auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des erfassten Energieverbrauchs erstellt.

Als Wohngebäude gelten Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen. Dazu zählen auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie ähnliche Einrichtungen. Nichtwohngebäude sind Gebäude, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen.

Ein Energieausweis wird insbesondere benötigt, wenn

  • ein Gebäude neu errichtet wird,
  • ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft wird,
  • ein Gebäude oder eine Nutzungseinheit neu vermietet, verpachtet oder verleast wird oder
  • nach bestimmten umfassenden Änderungen eine neue energetische Berechnung für das gesamte Gebäude erfolgt.


Ab dem 1. Januar 2027 ist ein Energieausweis grundsätzlich auch bei der Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags erforderlich, sofern für das Gebäude noch kein gültiger Energieausweis vorliegt.

Bei Wohngebäuden reicht die Energieeffizienzskala von A+ bis H. Für neu ausgestellte Energieausweise von Nichtwohngebäuden gilt ab dem 1. Januar 2027 eine Skala von A bis G. Bei Nichtwohngebäuden ist die Klasse A Gebäuden vorbehalten, die am Standort keine Emissionen aus der Nutzung fossiler Energie verursachen.

Energieausweise sind grundsätzlich zehn Jahre gültig. Nach bestimmten Änderungen am Gebäude kann jedoch bereits vor Ablauf dieses Zeitraums ein neuer Energieausweis erforderlich werden.

Eigentümer, die ihre Immobilie ausschließlich selbst nutzen, benötigen nicht allein wegen der Selbstnutzung einen Energieausweis. Eine Pflicht kann jedoch insbesondere bei Neubau, Verkauf, Vermietung oder bestimmten Änderungen am Gebäude entstehen.

Unsere Kunden profitieren von den attraktiven Vorteilen unseres Energieausweises. Sind auch Sie helle? – Dann wechseln Sie ganz einfach noch heute. Wir freuen uns auf Sie!

Comic Energieausweis

Das Gebäudemodernisierungsgesetz – kurz GModG, zuvor Gebäudeenergiegesetz – regelt unter anderem die Energieausweispflichten für Gebäude in Deutschland.

Ein Energieausweis informiert über die energetischen Eigenschaften und die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes. Je nach Ausweisart beruhen die Angaben auf einer energetischen Berechnung des Gebäudes oder auf dem erfassten Energieverbrauch. Dadurch ermöglicht der Energieausweis einen überschlägigen Vergleich mit anderen Gebäuden.

Bei einem Verkauf, einer Neuvermietung, Verpachtung oder einem Leasing muss ein gültiger Energieausweis vorhanden sein. Potenziellen Käufern oder Mietern ist der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorzulegen. Findet keine Besichtigung statt, muss er unverzüglich bereitgestellt werden, spätestens wenn der Interessent die Vorlage verlangt.

Seit dem 29. Juli 2026 gilt die Energieausweispflicht grundsätzlich auch bei der Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags, sofern für das Gebäude noch kein gültiger Energieausweis vorliegt.

Auch nach bestimmten Änderungen an einem Gebäude kann ein neuer Energieausweis erforderlich werden. Dies gilt insbesondere, wenn für das gesamte Gebäude eine neue energetische Berechnung durchgeführt wird. Nicht jede Renovierungsmaßnahme löst automatisch die Pflicht zur Ausstellung eines neuen Energieausweises aus.

Für Eigentümer kann der Energieausweis außerdem eine erste Orientierung für die energetische Modernisierung ihres Gebäudes bieten. Bei bestehenden Gebäuden enthält er in der Regel Empfehlungen für mögliche Verbesserungen der Energieeffizienz. Diese Empfehlungen ersetzen jedoch keine individuelle Energieberatung oder einen detaillierten Sanierungsfahrplan.

Energetische Modernisierungsmaßnahmen können – abhängig vom Gebäude, seinem Zustand und den ausgeführten Maßnahmen – den Energieverbrauch und die betriebsbedingten Treibhausgasemissionen reduzieren.

Ein Energieausweis kann als Verbrauchsausweis oder als Bedarfsausweis ausgestellt werden. Welche Ausweisart zulässig oder vorgeschrieben ist, hängt unter anderem vom Gebäude, seinem Alter und dem Anlass der Ausstellung ab. Eine freie Wahl zwischen beiden Ausweisarten besteht daher nicht in jedem Fall.

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlich erfassten Energieverbrauch des Gebäudes. Dafür werden Verbrauchsdaten aus einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten herangezogen. Die Daten werden unter anderem hinsichtlich der Witterung bereinigt; auch längere Leerstände müssen angemessen berücksichtigt werden.

Das Ergebnis wird vom Nutzungsverhalten der Bewohner beeinflusst. Wird beispielsweise in einem Gebäude nur wenig geheizt, kann der ausgewiesene Verbrauch vergleichsweise niedrig sein, obwohl das Gebäude energetisch ungünstige Eigenschaften aufweist.

Der Bedarfsausweis wird auf Grundlage einer technischen Berechnung des Gebäudes erstellt. Dabei werden insbesondere die Gebäudehülle, die Heizungsanlage, die Warmwasserbereitung und weitere energetisch relevante Gebäudeeigenschaften berücksichtigt.

Der Bedarfsausweis ist dadurch weniger vom individuellen Verhalten der Bewohner abhängig und ermöglicht eine stärker gebäudebezogene Bewertung. Seine Erstellung ist in der Regel aufwendiger als die eines Verbrauchsausweises.

Bei Neubauten, nach bestimmten umfassenden Änderungen sowie bei bestimmten älteren Wohngebäuden ist ein Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben. In anderen Fällen kann zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden.

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich, wenn der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde.

Eine Ausnahme gilt, wenn das Gebäude bereits bei seiner Fertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt hat oder durch spätere Modernisierungsmaßnahmen mindestens auf dieses Niveau gebracht wurde. In diesen Fällen kann grundsätzlich auch ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden.

Für Neubauten ist unabhängig von der Gebäudeart ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Bei bestehenden Wohngebäuden mit mindestens fünf Wohnungen kann anlässlich eines Verkaufs oder einer Vermietung grundsätzlich zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden. Das gilt in der Regel auch für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, wenn der Bauantrag am oder nach dem 1. November 1977 gestellt wurde.

Auch bei bestehenden Nichtwohngebäuden besteht anlässlich eines Verkaufs oder einer Vermietung grundsätzlich Wahlfreiheit zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis.

Die Wahlfreiheit gilt jedoch nicht uneingeschränkt: Nach bestimmten Änderungen an einem bestehenden Gebäude ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben, wenn für das gesamte Gebäude eine neue energetische Berechnung nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt wurde.

  • Sie erhalten einen kompakten Überblick über die energetischen Eigenschaften und die Energieeffizienzklasse Ihres Gebäudes.
  • Sie können die energetische Qualität Ihres Gebäudes überschlägig mit der Qualität ähnlicher Gebäude vergleichen.
  • Sie erhalten erste Empfehlungen für mögliche energetische Modernisierungsmaßnahmen.
  • Die Kennwerte des Energieausweises geben Ihnen Anhaltspunkte für den Energiebedarf beziehungsweise den bisherigen Energieverbrauch des Gebäudes.
  • Die Modernisierungsempfehlungen können aufzeigen, mit welchen Maßnahmen sich die Energieeffizienz des Gebäudes möglicherweise verbessern lässt.

Der Energieausweis ersetzt keine individuelle Energieberatung und ermöglicht keine verlässliche Vorhersage der tatsächlichen Energiekosten. Diese hängen unter anderem vom individuellen Nutzungsverhalten, von der Witterung, den Energiepreisen und dem Zustand des Gebäudes ab.

Auch nach der Übergabe des Energieausweises unterstützen wir Sie gerne mit weiterführenden Informationen und passenden Angeboten für die energetische Modernisierung Ihres Gebäudes.


Weitere Produktinformationen