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HellensteinGas bio 65

 

  • Mit 65 Prozent Biomethan-Anteil – bilanziell zugeordnet und nachgewiesen
  • Belegt durch Herkunftsnachweise
  • Erstvertragslaufzeit: 12 Monate
  • Kündigungsfrist: ein Monat zum Ende der Erstvertragslaufzeit
  • Ohne Kündigung automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat

 

Mit HellensteinGas bio 65 sind Sie zuverlässig mit Gas - inklusive einem 65-prozentigen Biomethan-Anteil, bilanziell zugeordnet und durch Herkunftsnachweise belegt, versorgt.

Für bestimmte Bestandsgebäude in Baden-Württemberg kann die Verwendung von mindestens zehn Prozent Biomethan nach Maßgabe des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg als Teilerfüllungsoption zu zwei Dritteln angerechnet werden. Voraussetzung für eine Anrechnung ist unter anderem, dass die gesetzlichen Anforderungen an das Gebäude, die Heizungsanlage und die Nachweisführung eingehalten werden.

Alle gesetzlichen Anforderungen werden dadurch noch nicht vollständig erfüllt. Bei Wohngebäuden kann ein qualifizierter energetischer Sanierungsfahrplan eine ergänzende Erfüllungsoption darstellen und mit einem weiteren Drittel so zu einer vollständigen Erfüllung beitragen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen einen entsprechenden Sanierungsfahrplan durch unsere ausstellungsberechtigten Energieberater.

Für bestimmte Gasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut wurden, schreibt zudem das Gebäudemodernisierungsgesetz ab 2029 stufenweise steigende Anteile bestimmter Brennstoffe vor. HellensteinGas bio 65 kann zur Erfüllung dieser Brennstoffanforderungen geeignet sein, sofern sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen an das Biomethan, die Heizungsanlage, den Lieferzeitraum und die Nachweisführung erfüllt sind. Der bilanzielle Biomethan-Anteil bei HellensteinGas bio 65 liegt oberhalb sämtlicher im Gebäudemodernisierungsgesetz festgelegten Biomethanquoten bis einschließlich 2040 (60 Prozent).

Ob der Tarif im konkreten Fall angerechnet werden kann, hängt insbesondere vom Gebäude, vom Zeitpunkt des Heizungseinbaus, von der eingesetzten Heizungsanlage und von der ordnungsgemäßen Nachweisführung ab. Der Abschluss des Gasliefervertrags allein stellt daher keine allgemeine Garantie für die Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen dar.

Unsere Kunden profitieren von den attraktiven Vorteilen unseres HellensteinGas bio 65. Sind auch Sie helle? – Dann wechseln Sie ganz einfach noch heute. Wir freuen uns auf Sie!