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Aufhebung Gasbeschaffungsumlage und Umsatzsteuersenkung auf Gas und Wärme

Aufhebung der Gasbeschaffungsumlage

Die Bundesregierung hat die zum 01.10.2022 geplante Gasbeschaffungsumlage noch vor ihrem Inkrafttreten gestoppt und die zugrundeliegende Gaspreisanpassungsverordnung aufgehoben. Die Gasbeschaffungsumlage in Höhe von netto 2,419 Cent/kWh entfällt somit.

Umsatzsteuersenkung auf Gaslieferungen

Die Bundesregierung hat die Absenkung der Umsatzsteuer auf Gas- und Wärmelieferungen von 19 auf sieben Prozent verkündet. Damit soll steigenden Gas- und Wärmepreisen entgegengewirkt werden. Der Zeitraum der angekündigten Umsatzsteuersenkung wurde vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 festgelegt. Die Stadtwerke Heidenheim AG – Unternehmensgruppe (Stadtwerke AG) gibt diesen Preisvorteil rückwirkend schon ab 01.01.2022 an ihre Kunden weiter, sodass diese für das gesamte Jahr 2022 von dem ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen profitieren.

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